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Wie können wir dich unterstützen?

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen das Buchen der laufende Geschäftsvorfälle (gem. § 6 Nr.4 StBerG), damit du dich voll und ganz auf dein Unternehmen konzentrieren kannst.

Sag uns, was du brauchst, damit wir dir das passendes Angebot machen können. Vollkommen Digital und ortsunabhängig.

Das klingt super für dich?

Lohnbuchhaltung

Auch die lfd. Lohnbuchhaltung (gem. § 6 Nr.4 StBerG) übernehmen wir gerne.

- Voll Digital,

- kein Papier,

- jederzeit abrufbar

Danach suchst du schon lange?

Du willst mehr?

Glaubst du, dass in deinem Unternehmen noch eine Menge ungenutztes Potential schlummert?

Dir fehlt aber die Zeit und vielleicht auch der unabhängige Blick einer außenstehenden Person.

Dann bist du hier genau richtig.

Dafür haben wir unsere Spezialeinheit.

* Wir arbeiten gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung.Unsere Leistung umfasst das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnbuchhaltung.
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